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Der AI Act wurde verschoben – Artikel 50 nicht

Seit dem 2. August 2026 muss ein Chatbot sich als Maschine zu erkennen geben, und für KI-erzeugte Inhalte greifen Kennzeichnungspflichten – welche davon, hängt an Ihrer Rolle. Wir rufen ab, was Ihre Seite dazu öffentlich ausliefert, belegen jeden Fund mit Zitat und Fundstelle und fragen Sie nur zum Rest – höchstens zehn Fragen.

Der Startknopf ist noch grau: Er wird frei, sobald der Spam-Schutz darunter bestätigt hat, dass hier ein Mensch tippt.

Der Check kostet nichts, auch der Report nicht – und der steht vollständig auf dem Schirm, bevor irgendwo nach einer E-Mail-Adresse gefragt wird. Der Abruf dauert wenige Sekunden und läuft auf Servern in Frankfurt; danach kommen höchstens zehn Fragen. Gespeichert wird nichts – dafür gibt es keinen Ort: Ihr Befund bleibt zwischen den Schritten in Ihrem Browser, und ein Neuladen der Seite löscht ihn.

Sie wollen nichts abrufen lassen, oder Ihre Seite sperrt Bots aus?

Dann entstehen dieselben fünfzehn Zeilen allein aus Ihren Angaben, gerechnet in Ihrem Browser – ohne Abruf und ohne Spam-Schutz. Was dabei fehlt, steht im Report: kein einziger Beleg mit Fundstelle.

Kein Sprachmodell liest Ihre Seite
Jede Zeile entsteht aus einer festen Regeltabelle, jeder Befund aus einem Textfund mit Quelle, Zitat und Position. Bei gleicher Eingabe kommt deshalb zweimal dasselbe heraus. Nachprüfen können Sie nicht das Verfahren – aber jeden einzelnen Befund: an seiner Fundstelle, im Wortlaut, auf Ihrer eigenen Seite.
Ein Treffer ist für uns noch kein Beleg
11 Fundarten stehen deshalb auf einer Sperrliste – darunter der HTTP-Status einer Seite und ein Vendorname im Quelltext. Beide erzeugten in der Feldmessung an neun Websites Funde, die keine waren. Ein Werkzeug, das jeden Treffer zählt, findet überall etwas – auch dort, wo nichts ist.
Jede Zeile trägt ihren Artikel – Stand 2. August 2026
12 der 15 tragen zusätzlich das Datum, ab dem die Pflicht greift; die drei übrigen sind Einstufungen und haben keins. Gerechnet wird gegen die KI-Verordnung in der Fassung des Digital Omnibus – die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex trägt bis heute das Datum 12. Juli 2024 und kennt diese Änderung nicht.

FAQ

Häufige Fragen zum EU-AI-Act-Check

Was der Check leistet, woher er seine Angaben nimmt, und wo seine Grenze verläuft.

Der AI Act wurde doch verschoben, betrifft mich das jetzt überhaupt?

Verschoben wurde ein Teil, und zwar der, der die wenigsten Websites betrifft. Reg. (EU) 2026/1744 hat die Hochrisiko-Kapitel nach hinten gesetzt: Annex-III-Systeme auf den 02.12.2027, Annex-I-Systeme auf den 02.08.2028. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 wurden dabei nicht angefasst; sie gelten seit dem 02.08.2026. Eine Übergangsregel gibt es: Art. 111(4) gibt Systemen, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50(2) Zeit bis zum 02.12.2026. Wer die eine Verschiebung für die andere hält, rechnet mit sechzehn Monaten, die er nicht hat.

Steckt in diesem Check selbst KI?

Nein. Kein Sprachmodell liest Ihre Seite, keine Antwort wird generiert. Das ist eine Entscheidung und keine Grenze, denn wir bauen an anderer Stelle sehr wohl mit KI. Hier wird geprüft, nicht eingeschätzt, und eine Prüfung, die bei gleicher Eingabe zweimal etwas anderes sagt, ist keine. Jede Zeile entsteht deshalb aus einer festen Regeltabelle, jeder Befund aus einem Textfund mit Quelle, Zitat und Position; gesucht wird mit sieben benannten Extraktoren, und welche davon gelaufen sind und wonach ausdrücklich nicht gesucht wurde, führt der Report am Ende auf. Nachprüfen können Sie jeden einzelnen Befund an seiner Fundstelle. Für unsere eigenen Seiten gilt derselbe Maßstab: Jedes mit KI erzeugte Titelbild in unserem Blog trägt den Hinweis sichtbar am Beitrag.

Was prüft dieser Check genau?

Fünfzehn Dimensionen der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung des Digital Omnibus: Ihre Rechtsposition als Anbieter oder Betreiber, die Transparenzpflichten aus Art. 50 (ein Chatbot muss sich als Maschine zu erkennen geben, KI-erzeugte Bilder und Texte müssen als solche erkennbar sein), verbotene Praktiken, Hochrisiko-Auslöser, die Angaben zum Modellanbieter, Datenverwaltung und KI-Kompetenz. Jede Dimension bekommt eine Zeile, auch die, die für Sie nicht gilt.

Woher weiß das Tool etwas über meine Website?

Es ruft ab, was öffentlich ausgeliefert wird: die Startseite, robots.txt, llms.txt, die im Footer verlinkten Rechtsseiten und einige Bilder. Jeder Fund wird mit Quelle, wörtlichem Zitat und Position belegt, damit Sie ihn nachschlagen können. Was sich so nicht feststellen lässt, fragen wir Sie, und zwar in höchstens zehn Fragen.

Was passiert, wenn meine Website den Abruf blockiert?

Dann sagt der Report das. Eine Web Application Firewall, eine geparkte Domain oder ein defektes Zertifikat sind eigene Zustände und keine leeren Ergebnisse. Der Lauf bricht nicht ab, der Fragebogen deckt ab, was er abdecken kann, und der Report benennt, welche Dimensionen dadurch ungemessen bleiben. Für diese Punkte ist eine manuelle Prüfung der richtige nächste Schritt.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Der Check ist eine Analysehilfe. Er nennt Ihnen, welche Pflichten für Ihren Einsatz gelten, ab wann sie greifen, und was heute offen ist. Eine rechtliche Feststellung über Ihr System trifft er aber nicht, weil er Ihr System nicht sieht. Für eine belastbare Einordnung brauchen Sie qualifizierten rechtlichen Rat.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein, und das ist keine Zusage, sondern die Bauart: Es gibt keine Ablage, in die ein Lauf geschrieben würde. Zwischen den Schritten lebt er in einem signierten Ticket in Ihrem Browser; ein Neuladen der Seite löscht ihn. Ihre Antworten aus dem Fragebogen stehen in keinem Protokoll und werden auch beim Mailversand nicht übertragen. Fordern Sie den Report per E-Mail an, wird er für den Versand einmal aus diesem Lauf neu gerechnet und direkt an unseren Mailversand übergeben. Eine Kopie bleibt bei uns nicht zurück.